Wieviel Vorsteuer steckt im Nächtigungsgeld?

Bisher klar und einfach: Als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer konnte man 10 % rausrechnen. Seit 1. 4. 2016 unterliegt jedoch die Nächtigung einem Steuersatz von 13 %, das Frühstück von 10 %.

Das Ministerium hat als Aufteilungsschlüssel bei Pauschalpreisen ein Verhältnis 80 % Zimmer zu 20 % Frühstück geschätzt.

Das heißt, bei 15 Euro Pauschalpreis sind 13 % Vorsteuer von 12 Euro (auf Hundert) als Nächtigungsgeld rauszurechnen und 10 % von 3 Euro auf das Frühstück …

1. Februar 2017
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