Wichtige Termine im letzten Quartal 2016

Die Jahresabschlüsse zum 31. 12. 2015 sollten bis zum 30. 9. 2016 beim Firmenbuch eingereicht sein. Dies gilt für alle Kapital– und für Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet (z. B. GmbH & Co KG). Aber nicht nur Ihr Abschluss muss eingereicht sein, auch der Mitbewerb & Marktbegleiter & Konkurrent muss Bilanz und Anhang, bei mittleren und großen Gesellschaften zusätzlich die Gewinn- und Verlustrechnung, offenlegen.

Die offengelegten Informationen können für Sie wichtige Informationen bereitstellen. Wir führen für Sie gerne Firmenbuchabfragen durch.

Die Kreditschutzverbände holen sich einen wesentlichen Teil ihrer Informationen aus dem Firmenbuch. Überprüfen Sie, was die Kreditschützer über Sie an Auskünften und Rating bereitstellen. Die freiwillige Bereitstellung von Informationen an diese kann zu Verbesserungen beim Rating führen.

Ab 1. 10. 2016 werden die Nachzahlungen und Gutschriften von Einkommensteuer und Körperschaftssteuer verzinst. Der Zinssatz für Zeiträume ab 1. 10. 2016 beträgt 1,38 % pro Jahr. (Basiszinssatz minus 0,62 % zuzüglich 2 %).

Im letzten Quartal lässt sich meist schon recht gut das Jahresergebnis abschätzen. November und Dezember verlangen Unternehmern erhebliche Zahlungen ab (Weihnachtsgeld mit Nebenkosten, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlung am 15. 11., eventuell Nachzahlungen für Veranlagungen).

Eine grobe Abschätzung der bereits getätigten und nochsinnvollen (steuer-)optimalen Investitionen ist schon jetzt möglich. Wir unterstützen Sie gerne in der Frage, welche Dinge (Sachanlagen, sogenannte FBiG-Wertpapiere) noch angeschafft werden sollten.

Vorbei ist es mit Anträgen auf Anpassung von Vorauszahlungen, Rückerstattung von Vorsteuern aus anderen EU-Staaten. Möglich ist jedoch eine Anpassung von Vorauszahlungen, wenn aufgrund einer Veranlagung ein noch nicht rechtskräftiger Bescheid vorliegt.

1. Oktober 2016
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