Wann ist ein Diebstahl von Bargeld (Kassa) steuerlich absetzbar?

Führt ein Steuerpflichtiger eine doppelte Buchhaltung, so ist ein Diebstahl von Bargeld, das dort eindeutig erfasst und dem Betrieb zugeordnet ist, steuerlich absetzbar.

Schwieriger ist die Frage bei einem Einnahmen/Ausgaben-Rechner:

Einer Ärztin wurden rund 45.000 € gestohlen, die aus Ordinationseinnahmen stammten. Sie leerte jeden Tag die Ordinationskasse bis auf 100 € und verwahrte das entnommene Geld im Tresor an ihrem Wohnsitz. Daneben befanden sich im Safe des Einfamilienhauses noch Schmuck und Gold.

Das Bundesfinanzgericht verweigerte den Steuerabzug, weil eine Vermischung von privater und betrieblicher Gebarung vorlag. Insbesonders wurden über die Bargeldkassa der Ordination auch viele private Zahlungen und Entnahmen getätigt. Die Conclusio: Mit dem Herausnehmen und Nachhausebringen ist der entnommene Bargeldbestand Privatvermögen geworden.

1. Februar 2023
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