Verwaltungspraxis und Zermürbungsbürokratie

Wirtschaftliches Eigentümer-Register:
Verpflichtung! Was man zu melden hat, ist aber unklar. Die Datenbank geht ein Monat vor Frist­ende online, das Erscheinungsbild der Eingabemasken erinnert an die 90er-Jahre und den Commodore 64. (Wer ihn nicht kennt: Bitte googeln!) Systemabstürze der Server ohne Ende, weil – Überraschung – die Betroffenen sich rechtskonform verhalten wollen und nach Strafdrohung durch das Finanzamt ihre Eingaben erledigen möchten …

DSGVO: ein Gesetz, das 30 Seiten Präambel benötigt, sich in unbestimmten Begriffen über 100 Artikel ergeht und nix klar regelt …

Veranlagungen für 2017:
Das meiste „steht“! Die automatische Übermittlung von Spenden, Kirchenbeiträgen und Sonderausgaben läuft nicht so, wie erhofft. Zum Teil gibt es erhebliche Abweichungen, es gehen daher nur vereinzelt Bescheide für 2017 hinaus. Bitte den 1.10.2018 im Auge behalten, ab diesem Tag laufen Zinsen! Höhe der Einkommensteuervorauszahlung eventuell im Sommer anpassen (vor dem 15. August).

Eingaben an das Finanzamt:
Verwenden Sie FinanzOnline (das funktioniert) oder Fax (funktioniert ebenfalls)!!

Eingaben über E-Mail sind keine Eingaben und führen zu Fristversäumnissen. Die gute alte Post (Sie senden einen Brief, Unterlagen, Anträge) wird derzeit an einen unbekannten Ort weitergeleitet, gescannt und hoffentlich der richtigen Steuernummer zugeordnet. Nach ca. 2–3 Wochen hat dann der zuständige Beamte diese Unterlagen auf dem Tisch. Das Risiko der richtigen und fristgerechten Zustellung tragen Sie als Steuerpflichtiger!

1. Juni 2018
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