Verträge und Regelungen zur Absicherung von Vermögen und für steuerliche Zwecke

Zum Teil etwas unbemerkt erfolgten einige gesetzliche Änderungen außerhalb des Steuerrechts, die für ihr Vermögen, dessen Absicherung und allfällige Weitergabe von Bedeutung sein können.

So hat es beispielsweise im Erbrecht eine große Anzahl von Veränderungen gegeben. Die Rechte von Lebensgefährten wurden verstärkt. Fragen im Zusammenhang mit Pflichtteilsansprüchen wurden neu geregelt. Die Gerichte beschäftigen – manchmal durchaus öffentlichkeitswirksam – Widmungen an Privatstiftungen, wo nunmehr die Nachkommen meinen, um Ansprüche gebracht worden zu sein.

Bei den sogenannten Gesellschaften bürgerlichen Rechts kam eine wichtige Änderung. Es gibt nun ein verpflichtendes ordentliches Kündigungsrecht. Ausgenommen hievon sind sogeannte Innen-GesbR’s. Bei mehreren Beteiligten an einer Kapitalgesellschaft gibt es immer wieder Syndikatsverträge, meist zum gemeinsamen Stimmverhalten, zu gemeinsamen Ausschüttungsbeschlüssen oder Nachschusspflichten. Diese Syndikatsverträge sind häufig nur aus wichtigem Grunde oder unter bestimmten Bedingungen aufkündbar.

Das Steuerrecht hilft bei diesen schwierigen Themen mit. Man streitet herum, Geld liegt in der Privatstiftung. Davon wird ordentlich was benötigt, um sich zu vergleichen… Kostet 27,5 % KESt, auch wenn die Einlage in die Privatstiftung aus versteuertem Geld erfolgte.

Und wieder einmal: die Fremdüblichkeit von Verträgen zwischen nahen Angehörigen! Hält die Fremdüblichkeit nicht, so verliert der Steuerpflichtige den Betriebsausgabenabzug und zahlt Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer (oder Einkommensteuer). Zivilrechtlich kann eine Schenkung vorliegen, die Einfluss auf Pflichtteilsansprüche hat. Ein Dienstverhältnis von brutto 2.000 Euro pro Monat, das die Finanz kippt, bedeutet, dass bei einer Dauer von 5 Jahren eine Schenkung von rd. 185.000 Euro erfolgte.

Was sind ihre wichtigen Verträge?

  • für den laufenden Betrieb: Gesellschaftsverträge, Nebenvereinbarungen, Geschäftsführungsverträge, Mietverträge, Dienstverträge mit nahen Angehörigen …, Kauf-, Schenkungs-, Versicherungs- und Kreditverträge
  • als Vorsorge: Testament, Schenkungen auf den Todesfall, Unfallversicherungen, Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Pensionszusagen …

Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Betreuer, wir empfehlen einen Check in regelmäßigen Abständen …

1. August 2017
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