Umsatzsteuer und Sachbezug

Wer sich ein bisschen an die Entwicklung der Sachbezüge erinnert: Zuerst kamen die Dienstnehmer dran, die mit PKWs und Kombis privat fahren durften. Dann traf es die wesentlich beteiligten Geschäftsführer von GmbHs. Daraufhin entstanden die Diskussionen, ob nicht ein Privatanteil ausreiche.

Schließlich wurde das Elektroauto Realität und die GPLA, jetzt GPLB (vulgo Krankenkassen und Lohnsteuerprüfung), nahm die Montage­busse, Mannschaftsfahrzeuge etc. ins Visier, um herauszufinden, ob nicht der Polier oder ein sonstiger Dienstnehmer damit nach Hause fahren darf.

Dazwischen schärfte die Finanzbehörde nach und kam zur Erkenntnis: Wenn man bei einem Auto die Vorsteuer abziehen kann (Pickup, Kleinbusse, Fiskal-LKWs, Montage/Mannschaftsfahrzeuge), dann muss der Sachbezug der Umsatzsteuer unterworfen werden. Wo Vorsteuer, da Umsatzsteuer!

Der europäische Gerichtshof hat dem nun einen Riegel vorgeschoben: Die (unentgeltliche) Überlassung eines Firmenfahrzeugs fällt nicht unter die Mehrwertsteuerrichtlinie und ist daher nicht umsatzsteuerbar! EuGH 20. 1. 2021, (C-288/19)

1. Oktober 2022
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