Seit vielen Jahren sehen wir eine Zersplitterung der Wertschöpfungskette, die mit der Umsatzsteuer im Zusammenhang steht. Immer mehr Unternehmer sind mit immer geringeren Teilen der Leistungserbringung beschäftigt. An einem einfachen Beispiel wird das deutlich.
Im Umsatzsteuersystem gibt es einige Möglichkeiten, zusätzlicher Umsatzsteuer entgegenzuwirken. Es sind dies z. B. diverse Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit steuerbefreiten Umsätzen.
Eine GmbH hat es übernommen, Verkaufstätigkeiten im Zusammenhang mit Medien durchzuführen, hat für konkrete Versicherungsprodukte geworben, Daten gesammelt und nach einer Bonitätsprüfung (alles übers Internet) die Interessenten an die Versicherung weitergeleitet. Das Finanzamt wollte natürlich Umsatzsteuer. In diesem Fall hat aber sogar das Bundesfinanzgericht erkannt, dass Umsatzsteuerfreiheit vorliegt, was vom Verwaltungserichtshof schließlich auch bestätigt wurde.