Umsatzsteuer – oder doch nicht?

Seit vielen Jahren sehen wir eine Zersplitterung der Wertschöpfungskette, die mit der Umsatzsteuer im Zusammenhang steht. Immer mehr Unternehmer sind mit immer geringeren Teilen der Leistungserbringung beschäftigt. An einem einfachen Beispiel wird das deutlich.

 

  • Die Bank beschäftigt die Putzfrau selbst: keine Umsatzsteuer.
    Die Putzfrau gehört ja zum eigenen Personal und ist Dienstnehmerin.
  • Die Bank kauft die Reinigung zu: Umsatzsteuer von 20 %, welche die Bank nicht abziehen kann.

Im Umsatzsteuersystem gibt es einige Möglichkeiten, zusätzlicher Umsatzsteuer entgegenzuwirken. Es sind dies z. B. diverse Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit steuerbefreiten Umsätzen.

Eine GmbH hat es übernommen, Verkaufstätigkeiten im Zusammenhang mit Medien durchzuführen, hat für konkrete Versicherungsprodukte geworben, Daten gesammelt und nach einer Bonitätsprüfung (alles übers Internet) die Interessenten an die Versicherung weitergeleitet. Das Finanzamt wollte natürlich Umsatzsteuer. In diesem Fall hat aber sogar das Bundesfinanzgericht erkannt, dass Umsatzsteuerfreiheit vorliegt, was vom Verwaltungserichtshof schließlich auch bestätigt wurde.

1. Juni 2022
Steuerrechner
facebook
+43 2742 75631-0
+43 2772 52565-0
Kontakt
Anfahrt