Modelle, bei denen neben einer GmbH eine Personengesellschaft gegründet wird, sind in Mode gekommen. An dieser Personengesellschaft sind die Geschäftsführer der GmbH beteiligt, die Personengesellschaft hat eigentlich „nichts“ – außer die Leistungserbringung an die GmbH.
Die Finanz killt gerade diese Modelle und schreibt DB, DZ und KommSt auf die Honorarzahlungen an die Personengesellschaft vor.
Erfolgversprechender sind wohl nur jene Personengesellschaften, die tatsächlich einen eigenen Betrieb haben. Die Personengesellschaft darf nicht nur eine „Zahlstelle“ sein!