TIPP 1

Die Abfertigung „neu“ gilt für Dienstnehmer, welche ab dem 1. 1. 2003 eingetreten sind. Viele Dienstnehmer aus der Ära „alte Abfertigung“ kommen bald in die Höchstregelung (25 Dienstjahre, 12 Monatsentgelte Abfertigungsanspruch). Ein freiwilliger Wechsel in die Abfertigung „neu“ kann zu Vorteilen für Dienstnehmer und Dienstgeber führen. Die Zahlung ist (auf fünf Jahre verteilt) steuerlich abzugsfähig, und der Dienstnehmer erhält zusätzliche Ansprüche in der Vorsorgekasse.

Dies kann besonders bei Familienmitgliedern, angestellten Geschäftsführern oder Personen, denen man steuergünstig zusätzliche Leistungen zukommen lassen möchte, interessant sein.

1. August 2018
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