Teuerungsprämie in Stichworten:

  • steuerfrei, sozialversicherungsfrei, keine Lohnnebenkosten
  • für echte Dienstnehmer
  • Erfassung am Lohnkonto
  • Gilt für Abrechnung und Auszahlung 2022 und 2023.
  • pro Jahr 2.000 Euro; Auswahl der Dienstnehmer und Gestaltung der Höhe durch den Dienstgeber frei gestaltbar
  • Weitere 1.000 pro Jahr, wenn einzelvertragliche/betriebsvertragliche Vereinbarungen getroffen werden und Unterschiede sachlich begründet sind.
  • keine Ablöse von Arbeitszeiten/Urlauben, keine Entgeltumwandlung
  • Gewinnbeteiligung eliminiert Abgabenbegünstigung für Teuerungsprämie.
  • auch für geringfügige Dienstverhältnisse, geförderte Mitarbeiter und Arbeitsmodelle (Altersteilzeit, Bildungsteilzeit etc.) möglich
1. Dezember 2022
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