Stundungen NEU

Die Steuerstundungen, welche im Jänner 2021 ausgelaufen wären, können bis März 2021 verlängert werden. Es fallen keine Stundungszinsen und Säumniszuschläge an. Auch Anspruchszinsen für Nachforderungen aus Veranlagungen 2019 entfallen.

15. Dezember 2020
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