Steuertipps zum Jahreswechsel

  1. Registrierkassenprämie

    Prämienantrag nicht vergessen, Geld gibt es für Anschaffungen bis 31. 3. 2017 (Zahlung kann später erfolgen).
     
  2. Dauerbrenner „kleine“ Anschaffungen

    Alle Kleinanschaffungen bis 400,00 Euro sind noch heuer absetzbar. Besonders beliebt sind Smartphones, EDV, Drucker, Büromöbel, Werkzeuge, Geräte usw.
     
  3. Energieabgabenvergütung für 2012 – Dienstleistungsbetriebe

    Anträge auf Vergütung der Energieabgabe für 2012 sind nur noch bis 31. 12. 2017 möglich, danach Verjährung. Eine Antragstellung durch Dienstleistungsbetriebe ist sinnvoll, um im Verfahren zu bleiben.
    Die Entscheidung des EuGH, ob tatsächlich rückgezahlt wird, bleibt abzuwarten.
     
  4. Sozialversicherungszahlungen, Auszahlung Löhne u. Gehälter Ende Dezember

    Bei Einnahmen/Ausgaben-Rechnern kann die Sozialversicherungszahlung (und ev. Vorauszahlung für 2018) steuerliche Vorteile bringen. Ebenso kann die Auszahlung von Löhnen & Gehältern Ende Dezember vorteilhaft sein.
     
  5. Betriebsfeste & Sachzuwendungen

    Zur Erinnerung: Sachzuwendung an Mitarbeiter 186,00 Euro pro Jahr und Mitarbeiter,
    Firmenveranstaltungen 365,00 Euro je Mitarbeiter und Jahr. Listen führen!
     
  6. KESt-Optimierung

    Nur selten vom Steuerberater gesehen: die Wertpapierdepots.
    Die Endbesteuerung (KESt) bewirkt eine Versteuerung von „allem“ mit 27,5 % – allerdings nur bei den Gewinnen, die tatsächlich realisiert werden!
    Es gilt immer die Jahresbetrachtung, daher kann es steuerlich günstig sein, Wertpapiere, die im „Minus“ sind, zu verkaufen und Verluste zu realisieren. Damit kann eine KESt-Gutschrift von den realisierten Kursgewinnen erlangt werden.
1. Dezember 2017
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