Sozial- und Steuerbetrug – weitere Maßnahmen

Der Sozialbetrug soll noch stärker bekämpft werden. Es soll zu einem Verbot von Barzahlungen zwischen Unternehmern im Baubereich kommen (kein Verbot der Barzahlung von privatem Kunden an Unternehmer).

 

Anmeldungen von Dienstnehmern, für die der Dienstnehmer oder ein Dritter zahlt, denen keine tatsächliche Arbeitsleistung zu Grunde liegt, für die niemals Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, sollen verhindert werden (sog. Anmeldungs-Kauf).

 

Gewerbsmäßiger Pfusch soll bekämpft werden. (Einige Branchen wie „Eisenbieger“, „Fassader“, „Innenputz“, „Estrichleger“ sind besonders im Visier der Finanz). Erkundigen Sie sich, ob ein aktiver Gewerbeschein vorliegt, bevor Sie Unternehmer beschäftigen, insb. bei Risikobranchen.

 

Krankenstands-Missbrauch, E-Card-Missbrauch sollen reduziert werden (z. B. durch Mystery Shopping bei Ärzten, mehr Kontrollen durch Krankenkassen).

 

Erhöhung von Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird für einige Lieferungen und Leistungen auf 13 % erhöht werden:

 

  • Beherbergung (Hotel, Zimmervermietung), ab 1. 4. 2016 – Wintersaisonende
  • lebende Tiere etc., Saatgut, Pflanzen, Futtermittel etc.
  • Holz
  • Jugendbetreuung
  • Luftverkehr
  • kulturelle Dienstleistungen, Bäder, Museen, Tiergärten, Kino
  • Ab-Hof Verkauf von Wein
1. April 2015
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