Sachbezug bei einem Spezialfahrzeug

Bei den Prüfungen Gesundheitskasse und Lohnsteuer sowie Kommunalsteuer (gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge) gibt es zwei Dauerbrenner: die Autos und der Geschäftsführer.

Bei den Autos ist die Vorgangsweise der Prüfer relativ einfach. Für alles, was mit Benzin oder Diesel betrieben wird und nicht über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht hat (LKW, Busse), wird ein Sachbezug gesehen.

Und dann gibt es die Spezialfahrzeuge (Montagebusse, Werkstattbusse etc.). Für diese ist laut Sachbezugsverordnung kein Sachbezug anzusetzen. Soweit alles klar. Aber jetzt hat das Finanzministerium geklärt, dass damit „nur die Fahrten von zu Hause und nach Hause“ zu verstehen sind. Für alle anderen Fahrten ist sehr wohl Sachbezug anzusetzen.

Und wie durchschaut die Finanz, dass diese Fahrzeuge privat genutzt werden? Wenn sie zum Beispiel am Sonntag im Skigebiet herumstehen! Oder am Wochenende bei einem Baumarkt! Oder wenn Tankzettel außerhalb der Arbeitszeiten weit weg vom Wohn- bzw.Betriebsstandort ausgestellt wurden …

1. Februar 2023
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