Risikofallanalyse der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat sich neue Programme zugelegt, die nach „forensischen“ Kriterien und Kennzahlen(mustern) statistische Wahrscheinlichkeiten ermitteln, ob ein „Prüfungsfall“ eine Steuernachzahlung von mehr als 10.000 Euro ergibt. (CSI Himmelpfortgasse lässt grüßen, tatsächlicher Name: Predictive Analytics Competence Center).

Aus vorhandenen Täterprofilen werden Verhaltensmuster und Kennzahlenmuster ermittelt und mit anderen Steuerpflichtigen verglichen. Ergibt sich ein statistischer Verdacht, kommt die Finanzverwaltung prüfen und erhofft sich ordentliche Nachzahlungen.

Bisher gab es viele Fälle mit wenig Nachzahlungen (aus Sicht der Finanz ist offensichtlich alles unter 10.000 „wenig“). Das soll sich nun ändern. Sie können sich vorstellen, welcher Druck bei diesen „CSI“-Fällen auf die einzelnen Prüfer ausgeübt wird, gibt es doch die statistische Erwartung, mehr als 10.000 Euro heim zur Finanz zu bringen.

Es wurde einmal gelehrt, dass Verwaltungsbehörden bei Erklärungen, Unterlagen usw. von der Richtigkeitsvermutung ausgehen und man – solange man nicht rechtskräftig verurteilt ist – als unschuldig zu gelten hat!

Risikofallanalyse (man entspricht einem Täterprofil), Kontenregister (im Vorhinein sicherheitshalber abfragen, wer nichts zu verbergen hat, wird sich ja nicht aufregen), Abschaffung von Bargeld (Bargeld ist nur mehr etwas für Steuerhinterzieher), Registrierkassenpflicht, teilweise schikanöse Krankenkassen/Lohnsteuerprüfungen sind zweifelsohne alles keine Indizien für die Wahrung von Bürgerrechten gegenüber einem fast schon allmächtigen und allwissenden Staat.

1. Juni 2017
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