Rekapitaliserungsmaßnahmen mit Unterstützung durch die COFAG

Die COFAG stellt seit kurzem folgende Rekapitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung:

  • Gewährung von Genussrechten
  • stille Beteiligung
  • nachrangige Kredite
  • Stundung von Kapitaltilgungen

Die Laufzeit dieser Maßnahmen beträgt in der Regel 6 Jahre. Anträge können bis 31. 12. 2022 gestellt werden.

Vorsicht!

Wenn Sie für Dienstnehmer und Geschäftsführer im Jahr 2021 Prämien oder Bonuszahlungen, Bilanzgelder oder ähnliches auszahlen wollen, ist Vorsicht geboten. Der Ausfallbonus II und der FKZ 800.000 müssen zurückgezahlt werden, wenn die Prämien mehr als 50 % (!!) vergleichbarer Prämien im Jahr 2019 betragen haben!

1. Dezember 2021
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