Rechnungslegungsänderungsgesetz

Beim Lesen von „Bilanzen“ – eigentlich Jahresabschlüssen, die aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht bestehen – werden Sie feststellen, dass sich einiges ändert. Unser „altes“ Handelsgesetzbuch, nunmehr Unternehmergesetzbuch, hat weiterhin ein Prinzip bei der Rechnungslegung, das Vorsichtsprinzip. Internationale Rechnungslegungsvorschriften (sogenannte IFRS) haben demgegenüber das Prinzip des „true and fair view“.

Eine Annäherung der beiden Philosophien in der Rechnungslegung erfolgt für Bilanzen ab 2016 (wahlweise bereits ab 2015) durch das Rechnungslegungsänderungsgesetz (wobei sich nur das kontinentaleuropäische System bewegt …).
Ein wesentlicher Punkt sind auf der Aktivseite die sogenannten „latenten Steuern“. Latente Steuern sind erwartete künftige Steuereinsparungen, weil z. B. eine Rückstellung steuerlich nicht anerkannt wurde, daher schon Steuern gezahlt sind. Ist die Rückstellung aufzulösen (weil Verlust nicht eingetreten) oder zu verwenden (Verlust ist eingetreten), so führt dies zu einer Steuerersparnis, obwohl kein Aufwand mehr zu buchen ist. Bisher war jedoch untersagt, einen steuerlichen Verlustvortrag in Höhe der geschätzten künftigen Steuerersparnis zu aktivieren. Dies ist nun ausdrücklich zulässig! Sie finden daher in Zukunft auf der Aktivseite möglicherweise einen Posten unter den Rechnungsabgrenzungsposten – die latenten Steuern –, der die erhofften künftigen Steuerersparnisse ausweist.

Die Aktivierung der latenten Steuern erhöht das Eigenkapital! Lesen Sie daher Bilanzen kritischer, besonders wenn sich aktivierte latente Steuern, Firmenwerte, Darlehen an Gesellschafter usw. auf der Aktivseite finden.

Auf der Passivseite wird etwas aufgeräumt werden. Die Posten zwischen Eigenkapital und Fremdkapital (unversteuerte Rücklagen, Bewertungsreserven, Investitionszuschüsse, …) werden entweder dem Eigenkapital (wohl der Regelfall) oder dem Fremdkapital zugeordnet.

 

1. Juni 2016
Steuerrechner
facebook
+43 2742 75631-0
+43 2772 52565-0
Kontakt
Anfahrt