Neues für Vereine

Vereine müssen jedes Jahr einen Rechnungsabschluss erstellen, kleine Vereine eine Einnahmen/Ausgaben-Rechnung mit Vermögensübersicht, mittelgroße und große Vereine einen Jahresabschluss.

Vor kurzem ist eine neue Richtlinie bezüglich der Vereinsrechnungslegung ergangen.

Verantwortlich ist der Vereinsobmann. Dieser ist auch für zweckwidrige Verwendung von Vereinsvermögen und Ähnliches haftbar. Besonders bei der Beschäftigung von Personen, auch wenn diese Vereinsmitglieder sind, kann das heikel werden.

Tipp: Nicht jeder Verein ist für Finanz oder Sozialversicherung uninteressant. Informieren Sie sich bei Ihrem Berater vor allem dann, wenn Sie Obmann bzw. Obfrau sind oder eine Vereinsfunktion ausüben!

1. Oktober 2022
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