Neuerungen bei den Gerichten!

Viele Schuldner sind zwar zahlungsunfähig, melden aber keinen Konkurs an. Bei den Gerichten stapeln sich die Exekutionen, bei den Lohnverrechnern die Drittschuldnererklärungen.

Nunmehr hat das Exekutionsgericht laufend zu beobachten, ob eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners eintritt. Wenn sich bei einem Vollzug die offenkundige Zahlungsunfähigkeit des Verpflichteten herausstellt, hat der Vollzieher oder Verwalter innezuhalten (ich liebe das Amtsdeutsch) und das Ergebnis dem Gericht vorzulegen. Dieses hat dann die festgestellte Zahlungsunfähigkeit in der Ediktsdatei bekanntzumachen. Es gibt daraufhin verschiedene Verfahrensschritte. Im Wesentlichen muss der Schuldner innerhalb von 30 Tagen zahlen oder einen Insolvenzantrag stellen.

Tipp: Bei neuen Kunden ist ein Blick in die Ediktsdatei und das Firmenbuch unbedingt notwendig!

1. Oktober 2021
Steuerrechner
facebook
+43 2742 75631-0
+43 2772 52565-0
Kontakt
Anfahrt