Seit 1. 1. 2016 sind Zuwendungen des Arbeitgebers zu Begräbniskosten für (Ehe-)Partner oder dessen Kind (Beerdigung, Grabstein, Leichenschmaus …) steuerfrei.
Neu ist, dass anlässlich eines Dienst- oder Firmenjubiläums zusätzlich zu den Freibeträgen von 365,00 € für Betriebsveranstaltungen und 186,00 € für Sachzuwendungen weitere 186,00 € für diese Jubiläen steuerfrei ausbezahlt werden können. Gilt auch beim Zusammenfallen von Dienst- und Firmenjubiläum!
Dienstjubiläum ist bei 10/20/25/30/35/40/45 und 50 Jahren Unternehmenszugehörigkeit. Beim Firmenjubiläum gelten alle 10 Jahre sowie die Vierteljahrhunderte.
Häufige Frage: Wie ist das mit Autobahnvignetten, Gutscheinen, Goldmünzen? Diese
gelten als Sachzuwendungen, wenn der Goldwert nicht im Vordergrund steht bzw. eine Ablöse in Bargeld nicht möglich ist.
Grunderwerbsteuerbefreiung für gemeinnützige Institutionen:
Seit Jahresbeginn sind unentgeltliche Zuwendungen an gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Institutionen von der Grunderwerbsteuer befreit. Dies gilt für Zuwendungen von Todes wegen wie auch bei Schenkungen