Kanzlei im Krisenbetrieb

Die Kanzlei bleibt für Kundenbesuche oder Besprechungen mit Kundinnen bzw. Kunden sowie für Prüfun­gen gesperrt.
Im Hause sind immer einige Mitarbeiterinnen anwesend, die Telefon, Administration, Post und Unterlagenlogistik übernehmen.

In Buchhaltung und Bilanzierung erbringen Ihre Betreuerinnen unverändert die gewohnten Leistungen. Die Mitarbeiterinnen arbeiten im Home-Office, wir ersuchen daher um Verständnis, dass manches etwas länger dauert, anders abläuft, manchmal etwas komplizierter ist.

Telefonate an die Durchwahl werden automatisch auf das Handy der Mitarbeiterin weitergeleitet.

In der Lohnverrechnung sind immer mindestens 1-2 Mitarbeiterinnen im Haus, die anderen Lohnverrechnerinnen ebenfalls im Home-Office.
Die Abrechnungen März sollten „terminlich unverändert“ erstellt werden.
Wir empfehlen, auch die Lohn- und Gehaltsauszahlungen terminlich unverändert vorzunehmen.

Bei der Auszahlungshöhe könnten Sie

a) einen Korrekturvorbehalt einbauen und voll auszahlen oder
b) im Falle von Kurzarbeit ebenfalls einen Korrekturvorbehalt einbauen und z.B. 10 % vom Netto als „Akonto“ abziehen und auszahlen.

Sprechen Sie mit Ihren Mitarbeitern und der Lohnverrechnung und entscheiden Sie, welche Vorgangsweise Sie wählen.

21. März 2020
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