Mehrmals wurde die Verlängerung und Anpassung der Kündigungstermine und Fristen bei Kündigungen durch den Dienstgeber für Arbeiter an das Angestelltengesetz verschoben. Nunmehr gelten die neuen Regelungen für viele Arbeiter (Ausnahmen in Kollektivverträgen, Saisonbetrieben, …): Quartalsende als Kündigungstermin, Kündigungsfristen ab 6 Wochen aufwärts.
Tipp: Neuer Dienstvertrag/Dienstzettel mit der Vereinbarung, als Kündigungstermin den 15. und den Monatsletzten zu ermöglichen.