Hinweis:

Kündigungsfristen und Termine für Arbeiter

Mehrmals wurde die Verlängerung und Anpassung der Kündigungstermine und Fristen bei Kündigungen durch den Dienstgeber für Arbeiter an das Angestelltengesetz verschoben. Nunmehr gelten die neuen Regelungen für viele Arbeiter (Ausnahmen in Kollektivverträgen, Saisonbetrieben, …): Quartals­ende als Kündigungstermin, Kündigungsfristen ab 6 Wochen aufwärts.

 

Tipp: Neuer Dienstvertrag/Dienstzettel mit der Vereinbarung, als Kündigungs­termin den 15. und den Monatsletzten zu ermöglichen.

1. Dezember 2021
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