Jahressteuergesetz 2018

Um die vielen kleinen Veränderungen im Steuerrecht und den damit zusammenhängenden Bürokratieaufwand zu reduzieren, gibt es das sogenannte Jahressteuergesetz (das wir uns von den Deutschen abgeschaut haben).

Ein wesentliches Thema im Jahr 2019:

Familienbonus Plus

  • für jedes Kind, für das Familienbeihilfe gewährt wird und das sich ständig innerhalb der EU oder des EWR oder der Schweiz aufhält
  • bis zum 18. Lebensjahr ein Betrag von Euro 125,00 pro Monat
  • ab dem 18. Lebensjahr ein Betrag von Euro 41,68 pro Monat

Der Familienbonus Plus ist für im EU oder EWR befindliche Kinder kaufpreisindexiert! Das ist etwas Neues. Die Höhe dieses Absetzbetrages wird nach Kaufkraft/Preisrelationen je Mitgliedsstaat variiert.

Wie kommt man an den Familienbonus Plus?

Der Antrag ist mit der Veranlagung zu stellen. Berechtigt ist jene Person, welcher der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht – oder der oder die Familienbeihilfenberechtigte bzw. die Partnerin oder der Partner, der jährlich mehr als 1500 € Steuer bezahlt.

Es ist auch möglich, den Familienbonus Plus durch den Arbeitgeber berücksichtigen zu lassen. Amtlicher Vordruck, übliche Daten …

Bei speziellen Fragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung!

1. Oktober 2018
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