Die Homeoffice-Zeiten sind unabhängig von der Auszahlung eines abgabenfreien Homeoffice-Pauschales (3,00 Euro pro Tag, max. 100 Tage pro Jahr) zu erfassen, wobei die Erfassung dieser Homeoffice-Tage auf dem Lohnkonto zu erfolgen hat.
Diese Information wird dem Finanzamt übermittelt, was die Voraussetzung für eine Geltendmachung der Homeoffice-Kosten in der Arbeitnehmerveranlagung ist.
Was ist ein Homeoffice-Tag? Dies ist ein Tag, an dem ausschließlich zu Hause gearbeitet wird. Ein Mischtag (Teil zu Hause, Teil im Betrieb, Außendienst oder Dienstreise) ist kein Homeoffice-Tag.