Home-Office Maßnahmenpaket

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer ab 1. 1. 2021 bis zu 300 Euro pro Jahr (100 Tage bis zu 3 Euro) zur Abgeltung von Kosten aus der Tätigkeit in der Wohnung steuerfrei ausbezahlen.

  1. Werden nicht die vollen 300 Euro ausbezahlt, kann der Dienstnehmer in seiner Erklärung die Differenz als Werbungskosten anführen.
  2. Zusätzlich kann der Dienstnehmer Ausgaben für die ergonomische Einrichtung (Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung etc.) bis zu 300 Euro pro Jahr (ohne Anrechnung auf das Werbungskosten-Pauschale) ansetzen.
    Hier gilt:
    • für 2020 bis zu 150 Euro
    • für 2021 mit 300 Euro abzüglich der in 2020 angesetzten Beträge
    • ab 2022 dann 300 Euro pro Jahr (begrenzt vorerst bis 2023)

    Voraussetzung für die Geltendmachung ist, dass der Arbeitnehmer mindestens 26 Tage im Jahr ausschließlich im Home-Office gearbeitet hat! Die Home-Office-Tage sind auf dem Lohnkonto mitzuführen.

  3. Arbeitsmittel, die der Dienstgeber an den Dienstnehmer für seine Tätigkeit im Home-Office zur Verfügung stellt, sind steuerfrei (zum Beispiel Toner, Kopierpapier …).
1. April 2021
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