FORG: Finanz-Organisationsreformgesetz

In Österreich gibt es 40 Finanzämter (gefühlt noch mehr). Ab 1. 1. 2021 gibt es nur mehr ein bundesweit tätiges Finanzamt mit lokalen Dienststellen! Dazu kommt ein Finanzamt für Großbetriebe und eines für die „schweren Jungs“ (Finanzstrafangelegenheiten und finanzpolizeiliche Ermittlungen). Die neun Zollämter kommen in ein Zollamt Österreich.

Auswirkungen? Für den Steuerpflichtigen und den Steuerberater wenig.
War es mit der Frist eng und hatte man irrtümlich an das falsche Finanzamt adressiert, war die Frist weg … Das wird (um etwas Positives hervorzustreichen) nun leichter, da jeder Standort zum Finanzamt Österreich gehört.

Dafür ist es schon jetzt schön, wenn man „am Finanzamt“ anruft, denn man landet in irgendeinem Finanzamt irgendwo in Österreich (es sind ja alle Akten elektronisch usw.).

In Zukunft soll eine „ressourcenorientierte Arbeitsverteilung“ erfolgen. Zu vermuten ist, dass damit die Akten aus der Großstadt auf ganz Österreich verteilt werden.

Die Zuständigkeit des FA Großbetriebe ist ab 10 Millionen Umsatz gegeben.

Die Finanzämter sind also künftig Dienststellen.

Das bisherige Finanzamt Lilienfeld – St. Pölten wird mit dem bisherigen Finanz­amt Neunkirchen – Wiener Neustadt zur Dienststelle Niederösterreich Mitte. Gänserndorf – Mistelbach wird mit Hollabrunn – Korneuburg – Tulln zur Dienststelle Weinviertel. Damit gehören z. B. die Steuerpflichtigen aus Zwentendorf und Reidling zum Weinviertel, das Wechselgebiet zu Niederösterreich Mitte … Ein persönliches Erscheinen am Finanzamt ist aber ohnehin nicht gewünscht; Ziel ist, dass der gesamte Amtsverkehr elektronisch erfolgt und nur zu den Prüfungen die Steuerpflichtigen (auf)gesucht werden.

Bei Ihren speziellen Fragen stehen wir Ihnen stets gerne zur Verfügung.

Mit vielen guten Wünschen für ein trotz allem frohes Weihnachtsfest und ein weniger Corona-dominiertes und von Gesundheit getragenes Jahr 2021!

1. Dezember 2020
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