Förderungen und Förder-Dschungel

Die Forschungsprämie soll von 12 % der Forschungsausgaben auf 14 % erhöht werden. Seit einigen Jahren ist für die Forschungsförderung ein Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft mbH zum Nachweis vorzulegen, dass im Sinne des § 108c EStG tatsächlich geforscht wurde. Für diese Forschungen gibt es bis zu 120.000 Euro (steuerfreie) Prämie. Antrag mit Steuererklärungen im Nachhinein.

Bei der Investitionszuwachsprämie ist am 7. 3. 2017 die Richtlinie veröffentlicht worden. Um im Rennen zu bleiben, sollte jedenfalls für die geplanten Investitionen ein Antrag gestellt werden. Ausgeschlossen sind (gemäß Richtlinie):

  • Kosten bzw. Rechnungen sowie deren Bestellung, die vor Antragstellung entstanden bzw. vor dem 1. Jänner 2017 angefallen sind oder gelegt wurden
  • Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen (z. B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten)
  • Investitionen, für welche die Finanzierung nicht gesichert ist
  • Investitionen von Unternehmen, die unter geschützten Konkurrenzbedingungen tätig sind (z.B. Trafiken)
  • Grundstücke, Finanzanlagen, immaterielle Investitionen
  • Finanzierungskosten und Betriebsabgänge
  •  aktivierte Eigenleistungen
  • Kosten, die aus einem Unternehmenskauf/einer Unternehmensübernahme resultieren (z. B. Firmenwert, Übernahme/Ankauf bereits bestehender Investitionen – „Übernahmekosten“)
  • laufende Betriebskosten (Personalkosten, Betriebsmittel und laufende Miet- und Pachtzahlungen)
  • Ankauf von Fahrzeugen (sowie deren Zubehör), die auch Transportzwecken dienen (ausgenommen innerbetriebliche Transportmittel, z. B. Stapler etc.)
  • leasingfinanzierte und gebrauchte Wirtschaftsgüter (einschließlich Vorführgeräten und -maschinen)

Auch bei der Elektromobilität gibt es wieder neue Förderungen. Ab 1. 3. 2017 bis zum 31. 12. 2018 wird der Ankauf von Elektrofahrzeugen und die Errichtung von Ladestationen gefördert. Neu: Auch für Plug-in Hybrid-KFZ gibt es Förderungen.

Höhe: Elektroauto 4.000 Euro (Privater) bzw. 3.000 (Unternehmer), Plug-in Hybrid-KFZ 1.500, Ladestation 200, E-Moped und E-Motorrad 375 Euro Anschaffungsprämie.

Für einige Anschaffungen gibt es auch eine Landesförderung.

Elektrobusse und Elektro-Kleinbusse sollen ebenfalls gefördert werden (bis zu 20.000 Euro).
Öffentlich zugängliche Ladestationen sollen mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden.

Erkundigen Sie sich auf den Websites von AMS, FFG, Bundesland, AMS, Kommunalkredit: www.umweltfoerderung.at, www.ams.at, www.ffg.at, www.noe.gv.at

1. April 2017
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