Ein Steuerpflichtiger hat Kilometergeld für berufliche Fahrten seinem Dienstgeber gegenüber anhand eine Excel-Aufstellung geltend gemacht.
Das Finanzamt hat dies – basierend auf dem unglücklichen Excelerkenntnis – abgelehnt und höhere Abgaben vorgeschrieben.
Im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht hat dieses sich anhand weiterer Unterlagen (Tankrechnungen, Aufzeichnungen über Kundenbesuche, Terminkalender, …) überzeugen lassen, dass die Excel-Tabelle stimmt und hat die Schätzung in Höhe der laut Excel aufgezeichneten bzw. zusammengezählten Kilometer zugelassen.