Es gibt sie: die Schätzung von Kilometergeld

Ein Steuerpflichtiger hat Kilometergeld für berufliche Fahrten seinem Dienstgeber gegenüber anhand eine Excel-Aufstellung geltend gemacht.

Das Finanzamt hat dies – basierend auf dem unglücklichen Excelerkenntnis – abgelehnt und höhere Abgaben vorgeschrieben.

Im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht hat dieses sich anhand weiterer Unterlagen (Tankrechnungen, Aufzeichnungen über Kundenbesuche, Terminkalender, …) überzeugen lassen, dass die Excel-Tabelle stimmt und hat die Schätzung in Höhe der laut Excel aufgezeichneten bzw. zusammengezählten Kilometer zugelassen.

1. Oktober 2016
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