Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe
Die Vergütung zur Energieabgabe steht ab 2011 „allen“ Unternehmen zu. Die Finanzbehörden haben – wie man hört – jedoch Anweisung, die Anträge auf Vergütung nicht zu bearbeiten und liegenzulassen. Rechnen Sie also nicht mit einer raschen Erstattung.