Ein netter Versuch

Ein Steuerpflichtiger hat von 1998 bis 2000 zwei Häuser mit einigen Wohnungen errichtet und vermietet. Das Finanzamt und die Steuergesetze blieben dabei unberücksichtigt.

Schließlich erkannte die Finanzbehörde jedoch, dass hier wohl Steuern zu entrichten wären. Natürlich versuchte der Steuerberater, die Abschreibung auf die seinerzeitigen Herstellungskosten geltend zu machen. Das gelang auch einigermaßen. Zusätzlich hatte der Steuerberater die an sich gute Idee, im Sinne der Möglichkeit einer Bilanzberichtigung die bisher nicht geltend gemachten und verjährten Abschreibungen ins Spiel zu bringen. Bundesfinanzgericht und Verwal­tungsgerichtshof fanden aber doch ein Argument, um diesen Versuch scheitern zu lassen:

Die Abschreibungen standen ja im Zusammenhang mit Einnahmen, die nicht versteuert worden waren, können aber nicht „losgelöst“ im Sinne einer Bilanzberichtigung im ersten noch nicht verjährten Jahr angesetzt werden!

1. Dezember 2022
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