Eigenkapitalausstattung ihres Unternehmens

Kapitalgesellschaften hat die Zufuhr von Eigenmitteln in der Vergangenheit 1 % Gesellschaftsteuer gekostet. Viele Kaufleute haben sich mit Gesellschafterdarlehen, nachrangigen Finanzierungen usw. beholfen.
Seit 1. 1. 2016 ist die Gesellschaftsteuer Geschichte. Eine Zufuhr von Eigenmitteln löst – genauso wie die Zufuhr von Fremdkapital – keine Gebühren mehr aus (die Kreditgebühr von 0,8 % ist ja schon lange aufgehoben).

Eigenkapital ist in der Besteuerung der Erträge steuerlich benachteiligt. Gewinne sind mit 25 % KöSt und der verbleibende Teil mit 27,5 % KESt, gesamt daher mit rd. 45,6 % belastet. Von 10.000 Euro Gewinn bleiben dem Unternehmer, der volles Risiko trägt, gerade mal 5.440 Euro.
Erfolgt die Finanzierung über Banken oder Anleihen, so sind die Zinsen abzugsfähig, der letzte Zinsempfänger (Sparbuchinhaber, Anleihegläubiger) ist nur mit 25 % KESt belastet, von 10.000 Euro Zinsen, die das Unternehmen zahlt, verbleiben 7.500 Euro netto.

Im Frühjahr 2015 gab es eine Gesetzesänderung (allerdings bereits wieder rückgängig gemacht), die bei Eigenkapitalrückzahlungen bei Kapitalgesellschaften ebenfalls eine Kapitalertragsteuer vorsah. Dies hätte die Eigenmittelausstattung nochmals unattraktiver gemacht. Erfreulicherweise ist diese in die Finanzierungsfreiheit des Unternehmers eingreifende Substanzbesteuerung wieder geändert worden.

TIPP: Eine ausreichende Eigenkapitalausstattung ist Basis einer erfolgreichen unternehmerischen Tätigkeit. Der Wegfall der Gesellschaftsteuer und die Möglichkeit, Einlagen ohne Besteuerung wieder aus dem Unternehmen zurückzuzahlen, erleichtert die Zuführung von echtem Eigenkapital. Prüfen und optimieren Sie ihre Eigenkapitalsituation, dies hat auch Einfluss auf die Fremdkapitalkosten.

1. Februar 2016
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