Die Regelungen zur Anrechnung einer Förderung

Bei Vorliegen einer weiteren Förderung sind die Bestimmungen nicht einheitlich.

Als Künstler wäre es z. B. möglich, bis zu 12.000 Euro aus dem Härtefallfonds zu erhalten, dazu bis zu 3.000 aus dem Comeback- Bonus, dazu aus der Überbrückung bis zu 6.000 Euro, dazu aus dem Künstler-Sozialversicherungsfonds ebenfalls 3.000 Euro, wobei die Phase 1 (Härtefallfonds) angerechnet wird.

Für jeden Fonds gibt es ein Gesetz und meist Verordnungen und Erlässe, aber auch die Handhabung durch die jeweilige Behörde ist unterschiedlich.

Wir ersuchen um Verständnis, dass wir aufgrund der Fülle neuer Regelungen nicht immer im Detail auf dem letzten Stand sein können.

1. Oktober 2020
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