Neuigkeiten in der Sozialversicherung:

Die monatliche Beitragsgrundlage

Die Mitteilung der Krankenkasse vom Oktober 2018 über die ab 1.1.2019 geltenden Bestimmungen zur monatlichen Beitragsgrundlage umfasst knappe 80 Seiten. Vieles davon betrifft die Personalverrechner in der täglichen Abwicklung.

Wichtige Änderungen für Sie als Dienstgeber oder Dienstnehmer bestehen darin, dass die bisher mögliche „Aufrollung“ während des Jahres nur mehr eingeschränkt möglich ist. 
Die Aufrollung fand bei aktiven Dienstverhältnissen bisher nur „intern“ statt. Damit konnten notwendige Korrekturen, Anpassungen und Optimierungen vorgenommen werden. 

Ab 1.1.2019 geht jedoch jeden Monat für jeden Dienstnehmer eine Entgeltmeldung (Beitragsgrundlage) an die Behörde.

Diese Meldung kann berichtigt werden, es sind damit aber alle Berichtigungen transparent und können Fragen auslösen.

1. Dezember 2018
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