Der Non-Profit-Organisationen-Unterstützungsfonds

Sogenannte Non-Profit-Organisationen (NPO) sowie freiwillige Feuerwehren und gesetzlich anerkannte Kirchen erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Dieser setzt sich aus einem Struktursicherungsbeitrag und förderbaren Kosten zusammen. Die Förde­rungshöhe beträgt zwischen 500 und 2.400.000 Euro. Förderbare Kosten sind Mieten und Pachten, Versicherungsprämien, Zinsen, Kosten für Rechnungswesen und Bestätigungskosten, Lizenzen, Betriebskosten, Energie, Telekommunikation… sowie frustrierte Aufwendungen (z. B. aufgrund der Absage von Veranstaltungen). Leistungen von Versicherungen, z. B. Betriebsunterbrechungsversicherungen, sind abzuziehen.

Der Struktursicherungsbeitrag beträgt 7 % der Einnahmen 2019 oder des Durchschnitts aus 2018 und 2019.

Die Unterstützung ist mit dem Einnahmenausfall der ersten drei Quartale 2020 im Vergleich mit 2019 (bzw. Mittelwert 2018 und 2019) begrenzt.

Die Beantragung ist bis 31. 12. 2020 vorzunehmen. Wird der Antrag ab dem 1. 10. 2020 gestellt, müssen die tatsächlichen Werte angegeben werden. Die Einreichung erfolgt über www.npo-fonds.at .

1. August 2020
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