An der Grenze des Arbeitsrechts – ein besonders kurioser Fall

Ein Mitarbeiter verweigert wegen seines religiösen Gewissenskonflikts die Arbeit. Er ist Hindu und hat den Rang eines Brahmanen und Priesters. Die strengsten Reinheitsvorschriften verbieten jeden Kontakt mit Fleisch, Fisch oder Eiern. Da ist ein Job in einer Küche nicht hilfreich. Der Brahmane meint, nicht einmal das Schieben von Essensbehältern, in denen sich Fleisch, Fisch oder Eier befinden, sei ihm erlaubt. Der Dienstgeber kündigt – und verliert das Verfahren. Der Oberste Gerichtshof stellt fest, eine Verwendung an einem anderen Arbeitsort sei dem Dienstgeber zumutbar. (Anmerkung: Dienstgeber war die Gemeinde Wien)

Tipp: Es ist oft besser, Entscheidungen, Taten, Handlungen nicht zu begründen. Bestes Beispiel ist die Geschwindigkeitsübertretung beim Autofahren! Völlig egal, warum man zu schnell gefahren ist. Oder Selbstanzeigen beim Finanzamt: Es ist die Tat offenzulegen. … Bei der Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung April 2022 fiel auf, dass zu hohe Vorsteuerbeträge abgezogen wurden, diese sind zu berichtigen. Es ergibt sich eine Nachzahlung von 9.999 Euro, die bereits geleistet wurde … Warum man dies gemacht hat, ist vollkommen irrelevant.

1. Juni 2022
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