COVID-19: Maßnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten im Überblick:

  1. Covid19-Prämie bis zu 3.000 Euro je Mitarbeiter im Jahr 2020; steuerfrei, sozialversicherungsfrei, kein DB, DZ und KommSt; keine Abgeltung von Arbeitsstunden oder Urlaub etc. Dies gilt nur dann, wenn es sich um eine Prämie für / im Zusammenhang mit Covid19 handelt. Mitarbeitergruppen / Berechnungsmodus usw. dokumentieren, damit es bei der Prüfung (in den nächsten Jahren) kein böses Erwachen gibt!
  2. Investitionsförderung für Investitionen ab 1. 8. 2020 bis 28. 2. 2021; Zuschuss in Höhe von 7 % oder 14 % der Anschaffungskosten (im Bereich Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit / Life-Science) von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern. Diese müssen neu sein, aktivierungspflichtig, und die ersten Maßnahmen dürfen erst ab 1. 8. 2020 gesetzt werden! Nicht gefördert werden unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen und Unternehmenskäufe. Ebenso ausgeschlossen sind klimaschädliche Investitionen. Anschaffungs- / Herstellungszeitpunkt zählt.
  3. Degressive Abschreibung von 30 % für Investitionen ab 1. 7. 2020: Das bedeutet, dass vom Restbuchwert immer 30 % abgeschrieben werden können.
  4. Sonderabschreibung für Gebäudeinvestitionen: Im 1. Jahr kann die dreifache Abschreibung, im 2. Jahr die doppelte angesetzt werden. Gilt ebenfalls für Investitionen ab 1. 7. 2020.
  5. Steuersatzreduktion der ersten Tarifstufe von 25 % auf 20 %
  6. Verlustrücktrag bis zu einem Verlust von 5 Mio. Euro aus 2020 auf 2018 und 2019
  7. Landwirte: Ergebnisse können auf drei Jahre aufgeteilt werden, die Buchführungsgrenze wird auf 700.000 Euro Umsatz angehoben. Es entfallen die Einheitswertgrenzen für die Buchführungspflicht und eine Reihe von Nebenmaßnahmen, womit das Steuerleben für Landwirte erleichtert wird.
  8. Stundungen beim Finanzamt auf Grund von Covid19 werden automatisch bis 15. 1. 2021 verlängert.
1. August 2020
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