Corona-Familienhärteausgleich 2020

Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend stellt für Familien, welche finanziell von Corona betroffen sind, einen Zuschuss zur Verfügung. Der Antrag kann unter www.bmafj.gv.at gestellt werden. Voraussetzungen:

  • Der Hauptwohnsitz befindet sich in Österreich.
  • Für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind wurde Familienbeihilfe bezogen.
  • Für unselbstständig Erwerbstätige: Mindestens ein Elternteil hat aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder wurde in Kurzarbeit gemeldet.
  • Für selbstständig Erwerbstätige: Mindestens ein Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ.
  • Das aktuelle Nettoeinkommen der Familie darf eine bestimmte Grenze, gestaffelt nach Haushaltsgröße, nicht überschreiten.
15. Dezember 2020
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