Bei jeder Neuanmeldung eines Dienstnehmers stellt sich die Frage, ob man den Beschäftigungsbonus beantragen soll. Der Zuschuss beträgt immerhin 50 % der Lohnnebenkosten für die ersten drei Jahre nach Schaffung eines neuen, zusätzlichen Arbeitsplatzes. Und dieser Zuschuss ist steuerfrei.
Ein Beispiel: Ein Entgelt von brutto 1.700 Euro pro Monat ergibt rund 518,50 Euro Lohnnebenkosten pro Monat. Davon werden 50 % gefördert, somit 259,25 Euro monatlich. 14 mal im Jahr für 3 Jahre ergibt 10.888,50 Euro! Limit ist die Höchstbeitragsgrundlage.
Das Ansuchen erfolgt beim AWS oder bei der ÖHT (Hier gibt’s seit kurzem auch die Richtlinie): www.beschaeftigungsbonus.at
Innerhalb von 30 Tagen muss die Anmeldung bei der Sozialversicherung erfolgen. First come first served! Zuschüsse werden ausgeschüttet, solange Mittel vorhanden sind. Es sind insgesamt 2 Mrd. Euro budgetiert, was einige Zeit reichen sollte.
Wer bzw. was ist förderbar?
Wie wird der zusätzliche Beschäftigte errechnet? Je 38,5 zusätzliche Wochenstunden ergeben einen zusätzlichen Beschäftigten. Die bisher Beschäftigten werden (ohne Lehrlinge und geringfügige) anhand der Kopfzahl ermittelt. Geplant ist, dass dies automatisiert von den GKKs erfolgen soll.
Der Beschäftigtenstand (unmittelbar vor Beginn des neuen Dienstverhältnisses und in den vorausgehenden vier Quartalen) ist von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater zu bestätigen. Der höchste Stand ist der Referenzwert.
Beispiel: Aufnahme des neuen Dienstnehmers und Anmeldung zur Sozialversicherung am 10. August d. J. Am 9. August betrug der Beschäftigtenstand 34 vollversicherte Dienstnehmer, am 30. Juni und 31. März jeweils 32, am 31. Dezember 2016 waren es 29, am 30. September aber 35, der Referenzwert ist also 35.
TIPP: diese Förderung sollten Sie sich auf keinen Fall entgehen lassen! Ihre Lohnverrechnerin wird nachfragen, Sie gerne bei den Anträgen unterstützen.