Die vom AWS geförderten Investitionsgüter aus der ersten Covid-Runde (2020) müssen bis 28. 2. 2023 in Betrieb gehen und dann innerhalb von 3 Monaten abgerechnet werden.
Es ist keine Fristverlängerung möglich! Wenn man draußen ist, ist man draußen.
Tipp: Versuchen Sie, die Endabrechnungen möglichst rasch zu bekommen und zu bezahlen und die Förderabrechnung so bald wie möglich einzureichen. Wenn das AWS etwas bemängelt oder streicht, kann dies – wenn mit dem Rest z. B. die 3-Monate-Frist nicht mehr eingehalten wird – die gesamte Förderung weg sein. 28. 2. 2023 alles fertig und in Betrieb, Endabrechnung spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme/Zahlung!
Stornogebühr (beim Arzt)
Patient vereinbart einen Termin, nimmt diesen aber nicht wahr. Anruf, nächster Termin. Er kommt wieder nicht. Bei der Vereinbarung des neuen Termins hat die Ordinationshilfe darauf hingewiesen, dass auch bei Nichterscheinen das Honorar des Arztes zu bezahlen ist. Der Arzt klagt zweimal 75 Euro Honorar und 5 Euro Mahnspesen ein. In erster Instanz erhält er 80 Euro, in zweiter Instanz werden ihm die gesamten 155 Euro zugesprochen: Der Patient hatte nicht eingewendet, dass der Arzt sich ja auch etwas erspart habe.
Wenn Sie Ausfallshonorare verlangen, sollte auf der Homepage und bei Terminvereinbarungen darauf hingewiesen werden.