Auch heuer wieder ist es am 32. Dezember zu spät!

Steuergestaltung für 2021 ist noch bis Jahresende möglich! Wie jedes Jahr können Sie durch Zahlungen und Maßnahmen noch Steuerersparnisse erzielen:

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro sind sofort absetzbar.
  • Bei Investitionen über 800 Euro wirken noch Abschreibungen bei Inbetriebnahme im heurigen Jahr.
  • Zahlungen an Sozialversicherung bei Einnahmen/Ausgaben-Rechnern: Möglich sind Nachzahlungen für vergangene Jahre, Zahlungen für das Jahr 2021 und Vorauszahlungen für das Jahr 2022.
  • Gewinnfreibetrag: Gab es heuer Investitionen? Eventuell Wertpapiere anschaffen, um den Gewinnfreibetrag optimal zu nutzen!
  • Für den Fixkostenzuschuss 800 läuft die Antragsfrist am 31. 12. 2021 ab!
  • Freibeträge für Firmenveranstaltungen und Mitarbeitergeschenke nutzen (jährlich 365 und 186 Euro pro Mitarbeiter)!
  • Für Arbeitnehmerveranlagung, Energieabgabenvergütung usw. ist das Antragsfristende für 2016 der 31. 12. 2021.
  • Gewinnrealisierung ins Jahr 2022 verschieben (Schlussrechnung/Abrechnung im nächsten Jahr)!
  • Gewinnausschüttungen sind heuer zwar möglich, sollten im Hinblick auf die Richtlinien diverser Förderungen aber nur in angemessener Höhe vorgenommen werden. Nach Möglichkeit ins Jahr 2022 verschieben!

Die Verlängerung von Corona-Hilfspaketen ist aufgrund der derzeitigen Situation zu erwarten. NEU: Alle geförderten Unternehmen müssen sich an die COVID-Bestimmungen halten, ansonsten droht eine Rückzahlung der Hilfe.

Wird (z. B. bei 2G-Kontrollen) wegen Verstößen eine Verwaltungsstrafe verhängt, werden die Hilfen für den jeweiligen Monat rückgefordert.

1. Dezember 2021
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