Arbeitsplatzpauschale

In einem Initiativantrag noch in die Steuerreform hineingenommen, kann für den betrieblich genutzten Arbeitsplatz ein Pauschale von 1.200 Euro pro Jahr (somit 100 Euro pro Monat) abgesetzt werden. Es können keine Aufwendungen für Arbeitszimmer geltend gemacht werden, und es steht für diese Tätigkeit kein anderer Raum zur Verfügung.

Dieses Pauschale reduziert sich auf 300 Euro pro Jahr, wenn eine andere aktive Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, für die ein Raum zur Verfügung steht, und diese mehr als 11.000 Euro pro Jahr bringt.

Weitere 300 Euro pro Jahr sind für die Anschaffung von ergonomisch geeignetem Mobiliar möglich.

Gilt ab 2022!

Ein bisserl fragt man sich: Wer soll das alles verwalten? Und kostet am Ende die Verwaltung mehr als die Begünstigung?

Vorsicht!

Irgendeine Steuer findet sich (fast) immer …

Eltern besitzen eine Liegenschaft, die rund 800.000 Euro wert ist. Sie entscheiden sich, diese Liegenschaft unter Vorbehalt des Wohnrechts einer Tochter zu schenken.

Die anderen drei Kinder erhalten von der beschenkten Tochter für deren Verzicht (Pflichtteil) je 200.000 Euro:

Keine Schenkung, sondern Verkauf!

Diese „Schenkung“ löst eine Reihe von Kosten und Gebühren aus und führt zu folgenden Steuern: ImmoESt von 4,2 % von 800.000, das sind 33.600, zudem noch Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr – unter fremden Dritten jeweils 3,5 % und 1,1 %, somit 36.000 – gesamt also 69.600 Euro!

Tipp: Vorsicht bei Schenkungen, die Gegenleistungen beinhalten!

1. Februar 2022
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