Abzugssteuer Leitungsentgelte

Grundstücksbesitzer stehen immer wieder vor der Frage, wie Zahlungen von Infrastrukturunternehmen (z. B. EVN, Fernwärme, Post, Telekom usw.) für die Nutzung von Grund und Boden zu versteuern sind. So hat das Finanzamt St. Pölten in den vergangenen Jahren viele Personen, die Geld von der EVN für die Fernwärmeleitungen bekommen haben, aufgefordert, Steuern zu zahlen.

Das war ärgerlich, mit viel Aufwand verbunden, die Steuerzahlungen (aus Sicht der Finanz) überschaubar.

Nunmehr wird eine Abzugssteuer von 10 % der Zahlung eingeführt. Entgelte für die Duldung/Nutzung von Grund und Boden für Elektrizitäts-, Erdgas-, Öl- und Fernwärmeleitungen fallen darunter. Die auszahlende Stelle hat diese 10 % einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

Mit dieser Abzugsteuer ist die Einkommensteuer abgegolten! Es besteht keine weitere Erklärungspflicht!

Eine Veranlagung auf Antrag ist möglich. Dabei gilt, dass 33 % der Zahlung steuerpflichtig sind, davon ist die Einkommensteuer nach Tarifstufe zu zahlen. 67 % sind steuerfrei. Das heißt rechnerisch: Bis zu einem Steuersatz von 33 % Einkommensteuer ist die Veranlagung günstiger, darüber die Abzugssteuer.

1. Oktober 2018
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