4. Befreiung von Grundbuchseintragungs- und Pfandrechtseintragungsgebühren – die Voraussetzungen:
Anschaffung eines Eigenheims durch eine natürliche Person zur Hauptwohnsitz begründung – Achtung, gilt nur für entgeltliche Vorgänge, nicht bei Schenkungen!
Der bisherige Wohnsitz muss für mindestens fünf Jahre aufgegeben werden
Der Hauptwohnsitz am neuen Eigenheim muss für mindestens fünf Jahre begründet werden
Das Rechtsgeschäft (Kaufvertrag) wird nach dem 31.3.2024 abgeschlossen.
Antrag auf Eintragung im Grundbuch wird zwischen 1.7.2024 und 30.6.2026 gestellt.
Befreiung gilt für eine Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-
Darüber hinaus werden die Gebühren auf den diesen Betrag übersteigenden Betrag vorgeschrieben. Ab einer Bemessungsgrundlage von EUR 2.000.000,- entfällt die Befreiung.