1. Beschleunigte Abschreibung für Wohngebäude:

Schon seit ein paar Jahren kann bei zu Wohnzwecken vermieteten Gebäuden eine erhöhte Abschreibung im ersten und im zweiten Jahr geltend gemacht werden.

Jetzt neu ist die wahlweise mögliche Erhöhung auf 4,5 % Abschreibung in den ersten drei Jahren für Wohngebäude die zwischen dem 1.1.2024 und dem 31.12.2026 fertiggestellt werden. Die Begünstigung gilt nicht nur für Hersteller des Gebäudes, sondern auch für Erwerber, die ein Gebäude in diesem Zeitraum fertigstellen. Das Wohngebäude muss mindestens dem Gebäudestandard Bronze entsprechen. Die Basis dafür bildet der sogenannte 
klimaaktiv Kriterienkatalog über die Gesamteffizienz von Gebäuden, abrufbar unter: https://www.klimaaktiv.at/bauen-sanieren/gebaeudedeklaration/kriterienka…

Die Muss-Kriterien für den Gebäudestandard Bronze sind in vier Bewertungskategorien gegliedert: Standort, Energie und Versorgung, Baustoffe und Konstruktion und Komfort und Gesundheit. Es bleibt abzuwarten, ob in der Praxis die durch die Kriterien entstehenden höheren Kosten und aufwändigere Administration in Relation zur höheren Abschreibung der ersten drei Jahre stehen.

Kriterienkatalog:
https://www.klimaaktiv.at/bauen-sanieren/gebaeudedeklaration/kriterienka…

20. November 2024
Steuerrechner
facebook
+43 2742 75631-0
+43 2772 52565-0
Kontakt
Anfahrt