Übersendung von Zahl­scheinen durch das Finanzamt

Ab 1. April 2016 (kein Aprilscherz!) versendet das Finanzamt grundsätzlich keine Zahlscheine mehr, und es werden auch den Buchungsmitteilungen keine Zahlscheine mehr beigefügt.

Wenn Sie weiterhin Zahlscheine vom Finanzamt erhalten möchten: Teilen Sie uns dies mit, wir können die Funktion „Zusendung von Zahlscheinen“ via Finanzonline aktivieren. Eine Bestellung beim Finanzamt (Telefon, Fax, Schreiben) ist ebenso möglich.
Bei Zustimmung zur elektronischen Zustellung erhalten Sie auch keine Buchungsmitteilungen mehr!

VORSICHT: 15. 5. nächster Vierteljahres-Termin für Einkommensteuer und Körperschaftssteuer! Keine Buchungsmitteilung / kein Zahlschein vom Finanzamt – dennoch Zahlungspflicht.

1. April 2016
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