Änderungen bei den ermäßigten Steuersätzen

Ab 1. 1. 2016 (mit einigen Ausnahmen) ändern sich die Ausnahmen vom 20 %-Umsatzsteuersatz, dabei gibt es allerdings wieder Ausnahmen! Ein Katalog von Leistungen ist umsatzsteuerbefreit (wie z. B. viele Bank- und Versicherungsgeschäfte, ärztliche Leistungen, Gebäudevermietung – ausgenommen für Wohnzwecke, Umsätze mit (Geld-)Forderungen und (Geld-)Verbindlichkeiten, …)

Neben dem Umsatzsteuersatz von 20 % gibt es einen Katalog von Lieferungen und Leistungen, für die ein ermäßigter 10 %-Satz anzuwenden ist. Einiges bleibt beim 10 %-Satz, einiges kommt in den neuen 13 %-Satz:

Lieferungen

bleibt – 10 %

neu – 13 %

sogenannte Anlage 1:

 

 

Lebensmittel und Lebensmittelzubereitungen, Wasser, Milch

x

 

Milchmischgetränke

x

 

Bücher, Zeitschriften, Noten, 
Kartographie

x

 

Arzneimittel

x

 

Bienen, Fische, Blindenführhunde

x

 

und nunmehr die Anlage 2:

 

 

lebende Tiere

 

x

Pflanzen, Samen, Futter, Dünger, Brennholz

 

x

Kunstgegenstände (Urheber und Erbe), Sammlungen, Antiquitäten (nur bei Einfuhr; Antiquität ist, was mehr als 100 Jahre alt!)

 

x

 

Tipp: Informieren Sie sich, welche Lieferungen und Leistungen anders der Umsatzsteuer zu unterziehen sind. Die EDV-Systeme benötigen für eine Umstellung in der Regel ebenfalls Zeit, vor allem, da nunmehr – grob gesagt – vier Steuersätze bestehen: echt/unecht befreit, 10 %, 13 %, 20 %.

 

Leistungen

bleibt – 10 %

neu – 13 %

Abgabe von o. a. Speisen und Getränken - Restaurantumsatz

x

 

ortsübliches Frühstück bei Beherbergung

x

 

Tier- und Pflanzenzucht

 

x

Wohnungsvermietung

x

 

Wohnungseigentumsgemeinschaften

x

 

Beherbergung und Camping bis 30. 4. 2016

x

 

Beherbergung und Camping ab 1. 5. 2016

 

x

aber wenn: Buchung und Anzahlung vor 1. 9. 2015 - bis 31. 12. 2017

x

 

Beherbergung in Studenten-, Lehrlings-, Kinder und Schülerheim

x

 

Künstler

 

x

Schwimmbad und Sauna

 

x

Theater, Musikaufführungen, Museum, Zoo, Naturpark bis 30. 4. 2016

x

 

Theater, Musikaufführungen, Museum, Zoo, Naturpark ab 1. 5. 2016

 

x

aber wenn: Buchung und Anzahlung vor 1. 9. 2015 - bis 31. 12. 2017

x

 

Kino, Zirkus, Schausteller

 

x

Sportvereine

„befreit“

 

alle anderen gemeinnützigen Vereine

x

 

Personenbeförderung

x

 

Personenbeförderung – Inlandsflug

 

x

Müll- und Abwasserbeseitigung

x

 

Krankenanstalten, Kuranstalt, Alters- und Pflegeheim

x

 

Kindergarten

 

x

Kindergarten – geführt von gemeinnützigem Verein

x

 

Kindergarten – geführt von gemeinnützigem Verein – Liebhaberei

„befreit“

 

Eintritt Sportveranstaltungen (wenn unternehmerisch)

 

x

1. Dezember 2015
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