Um Probleme bei einer etwaigen Betriebsprüfung zu vermeiden, ist es in der Baubranche unbedingt erforderlich, strenge Sorgfaltspflichten, die über die üblichen Pflichten eines Unternehmers hinausgehen, einzuhalten. Es reicht bei Auftragsvergabe an Subunternehmer nicht aus, die Gewerbeberechtigung zu überprüfen, einen Firmenbuchauszug, Ausweiskopien der Geschäftsführer und UID-Nummer-Überprüfungen zu machen.
Zusätzlich zu diesen – im Geschäftsverkehr verpflichtenden - Maßnahmen sind in der Baubranche weitere Kontrollmaßnahmen erforderlich:
Immer wieder kommt es vor, dass Subunternehmer rückwirkend als Scheinunternehmer eingestuft werden und dann werden – wenn nicht alle Sorgfaltspfl ichten eingehalten wurden – die Auftraggeber zur Kasse gebeten. Die Nichtanerkennung von Betriebsausgaben und Vorsteuern kann zu sehr hohen Steuernachzahlungen führen.