Für bestimmte Handwerkerleistungen (nicht Material!) können Privatpersonen zwischen 1.3.2024 und 31.12.2025 den sogenannten Handwerkerbonus geltend machen. Er beträgt 20 % der förderbaren Kosten und ist im Jahr 2024 mit EUR 2.000,- und im Jahr 2025 mit EUR 1.500,- begrenzt. Die Fördergrenzen gelten pro Förderungswerber, Wohneinheit und Kalenderjahr. Es kann daher nicht von zwei im selben Haushalt wohnenden Personen jeweils eine Förderung von EUR 2.000,- bzw. 1.500,- lukriert werden. Förderanträge für das Kalenderjahr 2024 können bis längstens 28.2.2025 bei der Förderstelle elektronisch eingebracht werden. Förderanträge für das Jahr 2025 können von 1.3.2025 bis 28.2.2026 eingebracht werden.
Achtung, es ist nur EIN Antrag pro Person, pro Wohneinheit und pro Kalenderjahr möglich.
Nähere Details finden Sie unter: https://handwerkerbonus.gv.at
Achtung bei Vermietungen: Der Antrag kann grundsätzlich nur von demjenigen, der das Wohngebäude für eigene Wohnzwecke nutzt, eingebracht werden. Der Mieter kann die Förderung dennoch beantragen, wenn der Vermieter die Kosten auf ihn übertragen hat und die Arbeitsleistungen in einer Kostenabrechnung durch den Vermieter ausgewiesen und bescheinigt werden. Vorsicht ist geboten in Zusammenhang mit der richtigen Rechnungsausstellung bei weitergeleiteten Kosten, damit keine Umsatzsteuer-Nachteile entstehen.