4. Befreiung von Grundbuchseintragungs- und Pfandrechtseintragungsgebühren – die Voraussetzungen:

  •  Anschaffung eines Eigenheims durch eine natürliche Person zur Hauptwohnsitz begründung – Achtung, gilt nur für entgeltliche Vorgänge, nicht bei Schenkungen!
  • Der bisherige Wohnsitz muss für mindestens fünf Jahre aufgegeben werden
  • Der Hauptwohnsitz am neuen Eigenheim muss für mindestens fünf Jahre begründet werden
  • Das Rechtsgeschäft (Kaufvertrag) wird nach dem 31.3.2024 abgeschlossen. 
  • Antrag auf Eintragung im Grundbuch wird zwischen 1.7.2024 und 30.6.2026 gestellt.
  • Befreiung gilt für eine Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-
    Darüber hinaus werden die Gebühren auf den diesen Betrag übersteigenden Betrag  vorgeschrieben. Ab einer Bemessungsgrundlage von EUR 2.000.000,- entfällt die Befreiung.
20. November 2024
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