2. Öko-Zuschlag in Höhe von 15 %

In den Jahren 2024 und 2025 können bei zu Wohnzwecken überlassenen Gebäuden für thermisch-energetische Sanierungen und Heizkesseltausch 15 % der Aufwendungen als zusätzliche Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten geltend gemacht werden.

20. November 2024
Steuerrechner
facebook
+43 2742 75631-0
+43 2772 52565-0
Kontakt
Anfahrt